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Jan Heiner HoffmannDiplom-Wirtschaftsjurist |
Datenschutz
Ausgangssituation und Problemstellung
Die bisherigen Regelungen zum Datenschutz personenbezogener Daten nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und anderer Regelungen wie TMG, TKG oder BetrVerfG, UWG haben sich durch die neuen technischen Entwicklungen rasant entwickelt.
Digitale Wohnungsübergabe, Hausmeister-App, Smart-Home, Auftragsdatenverarbeitung durch die Abrechnungsdienstleister erfordern schon nach bisheriger Rechtslage entsprechende Verträge (z. B. § 11 BDSG zur Auftragsdatenverarbeitung) oder Maßnahmen, Dokumentationen. Die eigenen Mitarbeiter und ggf. die vom Wohnungsunternehmen beauftragten Dienstleister sind mit einer Verpflichtungserklärung nach BDSG auf den Schutz personenbezogener Daten zu verpflichten.
Unser Angebot
Wir unterbreiten Ihnen nach vorheriger gemeinsamer Absprache und Sichtung Ihrer Datenschutzorganisation ein Angebot für die nach derzeitigem Rechtsstand vorzunehmenden Maßnahmen. Die TdW südwest stellt Ihnen dafür einen qualifizierten Mitarbeiter zur Verfügung. Nach dieser Maßnahme können wir für Sie auch gerne die Tätigkeit eines externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten übernehmen.
Damit stellen Sie sicher, dass die Vorschriften zum Schutze personenbezogener Daten eingehalten werden. Gleichzeitig erstellen wir für Sie einen Maßnahmenplan für die Jahre 2016 bis 2018 zur Anpassung der bisherigen Regelungen nach BDSG und den damit nötigen Änderungen wegen der ab Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung. Daneben können wir Sie gerne bei den fortlaufenden Änderungen gesetzlicher und praktischer Art (Verträge zur Auftragsdatenerarbeitung, Wohnungsbewerbungsfragebogen, Umsetzung von Betriebsvereinbarungen) unterstützen.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!